Ausgelöste Brandmeldeanlage
Die Wehren Horbach und Neuses sowie die Drehleiter Freigericht wurden zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Nach kurzem Erkunden konnte die BMA ohne weitere Tätigkeit der Feuerwehr zurück gestellt werden.
Die Wehren Horbach und Neuses sowie die Drehleiter Freigericht wurden zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Nach kurzem Erkunden konnte die BMA ohne weitere Tätigkeit der Feuerwehr zurück gestellt werden.
Die Voraushelfergruppe wurde zu einem Einsatz alarmiert. Aus Rücksicht auf die Betroffenen verzichten wir bei Rettungsdiensteinsätzen auf eine detaillierte Berichterstattung.
Zur zweiten dringenden Türöffnung im Abstand von einem Tag wurden diesmal die Wehren Horbach und Neuses zusammen mit der Drehleiter Freigericht alarmiert. Vor Ort wurde eine im Keller eingeschlossene verletzte Person vorgefunden, weshalb sich gewaltsam ein Zutritt zur Wohnung verschafft wurde. Im weiteren Verlauf wurde der Patient zusammen mit dem Rettungsdienst aus der Wohnung in den Rettungswagen gebracht.
Am Martinstag wurden in den Ortsteilen mehrere Laternenumzüge der Kindertagesstätten abgesichert. Anschließend gab es einen Abschluss am Feuerwehrhaus mit Lagerfeuer und Getränken.
Am vergangenen Mittwochabend wurden die Feuerwehren in Freigericht zu einigen Unwettereinsätzen im Gemeindegebiet alarmiert. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um vollgelaufene Keller, welche mittels Tauchpumpen und Wassersaugern wieder trocken gelegt wurden.
Am frühen Sonntagmorgen wurde die Feuerwehr zu einer dringenden Türöffnung alarmiert. Noch bevor die Feuerwehr ausrückte, wurde sie bereits wieder abbestellt.
Am Sonntagmorgen wurde die Feuerwehr Horbach zur Tragehilfe für den Rettungsdienst alarmiert.
Die Voraushelfergruppe Horbach wurde zu einem medizinischen Notfall alarmiert. Aus Rücksicht auf die Betroffenen berichten wir nicht detailliert zu Voraushelfer-Einsätzen.
Die Feuerwehren Neuses und Horbach wurden zu einem brennenden Gasgrill nach Neuses alarmiert. Der Grill konnte durch die Bewohner bereits selbstständig gelöscht werden. Die Feuerwehr musste nicht tätig werden.